Kinderarbeit
Zitiert aus dem Heft der Sonderausstellung im Rothen Hof:
DIE POTTENDORFER SPINNEREI 1801 – 1976: Aufstieg – Glanz – Ende
(erhältlich im Heimatmuseum Rother Hof)
„Kinderarbeit“
von Heideliese Jasser
„….Man bemerkt, daß in solchen Ländern, wo sich ein besonderes Genie zu Commercien und Manufacturen zeiget, die Kinder schon in ihren frühesten Jahren zur Arbeit und Fleiß angehalten werden. In Holland und England siehet man schon Kinder von 4-6 Jahren aller- ley ihrem Alter gemäße Arbeiten verrichten……“ (MISES 1905, 210).
Bereits im 18. Jahrhundert gab es in Österreich „Fabriken“. Nicht ganz im heutigen Sinn, denn im Fabriksgebäude selbst wurden nur Vorarbeiten und Endarbeiten von wenigen Arbeitern verrichtet. Die eigentliche Produktion geschah „außer Haus“ – die Arbeiten wurden „verlegt“. In diesem Verlagssytem wurden die Hausarbeiter mit Rohmaterial versorgt und nach Produktionsmenge bezahlt. (MARCKHGOTT 1987, 86). Familienangehörige und Dienstboten arbeiteten mit. Damit ist auch der Beginn der gewerblichen Kinderarbeit anzusetzen.
Der österreichische Staat des 18. Jahrhunderts förderte die gewerbliche Kinderarbeit. Nur viele billige Arbeitskräfte der Frauen, Kinder und Greise (MISES 1905, 210) konnten die Schaffung einer mächtigen Großindustrie ermöglichen. Im 19. Jahrhundert wurde das Handspinnrad vom mechanischen Spinnrad völlig verdrängt. Ende des 18. Jahrhunderts waren noch 100.000 niederösterreichische Arbeitskräfte in Heimarbeit mit der Handspinnerei beschäftigt, 1812 nur noch 5.000. Eine moderne Spinnmaschine ersetzte 200 Handspinn- räder. Jetzt wurde das Spinnen fast nur noch in den Fabriken besorgt. (KOM- LOSY1991, 122). Um die großen Mengen an gesponnenem Material weiter zu verarbeiten, wa- ren viele Weber erforderlich. Zuerst wurde das Weben noch in Heimarbeit vergeben, seit Mitte des 19. Jahrhunderts geschah auch dieser textile Arbeitsprozeß in den Fabriken. Moderne Maschinwebstühle wurden für komplizierte Webmuster (Jacquard), Handwebstühle für glatte Gewebe eingesetzt. Für die Kinder gab es in der Fabrik immer Arbeit, z.B. „Wollauflegen“ oder „Fadenanknüpfen“. (TANZER 1952). Viele Fabrikanten nahmen Waisen- und Soldatenkinder als Arbeitskräfte auf, die im Fabriksgebäude untergebracht und auch verköstigt wurden. Es gab sogar eigene „Kinderhäuser“. Arme kinderreiche Eltern brachten gerne eines oder mehrere ihrer Kinder dort unter, um so einen Esser weniger in der Familie zu haben. (OTRUBA 1958-60,169 ff.). Bereits 1805 wurde von der Pottendorfer Spinnerei das erste Kinderinstitut gebaut, das für etwa 60 Kinder „aus weiter entfernteren Gegenden“ vorgesehen war (SEIFERT 1983, 40). Im Jahre 1811 wurde ein neues Kinderhaus für je 100 Knaben und Mädchen am Hennebergplatz 3 eröffnet. Die in die Anstalt aufgenommenen Kinder sollten nicht unter acht und nicht über zwölf Jahre alt sein und durften „kein körperliches, die Arbeitsfähigkeit verminderndes Gebrechen“ haben.
Die Oberleitung des Kinderhauses hatte der Fabriksarzt, der täglich über die Zahl der Kinder, ihren Gesundheitszustand, ihre Verpflegung u. dgl. einen Bericht zu verfassen hatte. In jedem der Schlafsäle (nach Geschlechtern getrennt) hatte ein Aufseher bzw. eine Aufseherin Dienst. (MISES 1905,218).
„Dieses Kinderhaus war wie folgt eingerichtet: Im linksseitigen Trakt waren die Mädchen untergebracht; zur ebenen Erde hatten sie den Schulraum und den Speisesaal. Im ersten Stock lagen die Schlafsäle. Der rechte Flügel hatte dieselbe Einteilung für die Buben. Im Mitteltrakt wohnte ebenerdig der Institutsvorsteher Augustin Schurwan und das Institutspersonal (Lehrer, Aufseher, Wirtschaftspersonal); hier befanden sich auch die Gemeinschaftsküche und entsprechende Nebenräume. Im Stock darüberstanden ein Krankenzimmer und eine eigene Krankenküche zur Verfügung.“ (TANZER 1952).
Es ist gut nachvollziehbar, daß ein solches Institut recht kostenaufwendig war. 1822 wurde es wegen schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse geschlossen; das Gebäude beherbergte nun die Schule. (SEIFERT 1983,40). Die Schließung des Kinderhauses tat der Kinderarbeit jedoch keinen Abbruch. Allerdings wurden in der Pottendorfer Spinnerei jetzt vorzugsweise Kinder aus Pottendorf und Landegg beschäftigt. (TANZER 1952). Die Arbeitszeit in den Fabriken war sehr lang, die Lebensbedingungen schlimm. Kaiser Josef II. entsetzte sich anläßlich eines Besuches in einer niederösterreichischen Fabrik über den Zustand der dort beschäftigten Kinder. Er verfaßte ein Handschreiben zur Durchführung der folgenden Bestimmungen:
• Mädchen und Knaben seien im Schlafzimmer zu trennen • In einem Bette solle auch nur ein Kind liegen, nicht vier oder fünf • Die Kinder seien wenigstens einmal wöchentlich „durch Waschen und Kämmen am Leib zu reinigen und zu säubern“ • Alle acht Tage sei ihnen frische Wäsche zu geben • Einmal im Monat sei das Bett und die Bettwäsche zu säubern • Zweimal jährlich solle der Kreisphysikus die Kinder anschauen und das nötige verordnen • Über all diese Punkte haben die Obrigkeiten und die betreffenden Seelsorger die Aufsicht und Obacht zu tragen, und darüber vierteljährlich Bericht zu erstatten (SEIFERT 1983,28 ff.).
Des Kaisers Handbillet konnte noch lange nicht realisiert werden. Die Bemühungen Josefs II. um ausreichenden Kinderschutz wurden erst viel später umgesetzt.
1805 wurden die Fabrikskinder zum Besuch „des unentbehrlichen Unterrichts“ verpflichtet. 1846 wurde das Mindestalter für Kinderarbeiter auf 12 Jahre, die Höchstarbeitszeit auf 10 Stunden festgesetzt. Die Unternehmer hielten sich nicht immer an diese Verordnungen. Regional unterschiedlich setzten sie sich immer wieder darüber hinweg. Erst als 1859 die Gewerbeordnung für das ganze Reich erlassen wurde, wurde generell die unterste Altersgrenze auf zwölf Jahre (mit „Erlaubnisschein“ auf zehn Jahre) und die Arbeitszeit mit zehn Stunden (bis 14-Jährige) und zwölf Stunden (bis 16- Jährige) festgesetzt. 1885 schließlich wurde das Mindestalter auf 14 bzw. zwölf Jahre erhöht, die Höchstarbeitszeit für Kinder auf acht Stunden täglich herabgesetzt. Heute gilt das Jugendschutzgesetz von 1948: Kinder dürfen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr nicht „zu Arbeiten irgendwelcher Art herangezogen werden“. (MARCKHGOTT 1987, 88 ff.).
Literatur
KOMLOSY, Andrea: Stube und Websaal. Waidviertier Textilindustrie im Spannungsfeld zwischen Verlagswesen, Heim- und Fabriksarbeit. In: KOMLOSY, Andrea (Hg.): Spinnen – Spulen – Weben. Leben und Arbeiten im Waldviertel und anderen ländlichen Textilregionen. (=Schriftenreihe des Waldviertler Heimatbundes 32). Krems, Hom 1991. S. 119-138.
MARCKHGOTT, Gerhart: Kinderarbeit am Beispiel Oberösterreichs. In: Arbeit Mensch Maschine. Der Weg in die Industriegesellschaft. Beiträge zur oberösterreichischen Landesausstellung. Steyr 1987. S. 83-90.
MISES, Ludwig von: Zur Geschichte der österreichischen Fabriksgesetzgebung. In: Zeitschrift für Volkswirtschaft, Sozialpolitik und Verwaltung. Band 14. Wien-Leipzig 1905. S. 209 – 271.
OTRUBA, Gustav: zur Geschichte der Frauen und Kinderarbeit in Gewerbe und Heimtextilindustrie Niederösterreichs in: Jahrbuch des Vereines für Landeskunde in Niederösterreich Band XXXIV 1958 – 60 . S. 143 – 179.
SEIFERT, Helga: Der Beginn der Großindustrie: Die Anfänge der „k.k. priv. Pottendorfer Garnmanufaktur-Gesellschaft“. Wien 1983.
TANZER, Johann.: Pfarrblatt der Pfarre Pottendorf 1952. 25